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| Aggertalsperre 51643 Gummersbach |
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Die Aggertalsperre im Oberbergischen Land unterscheidet sich vor allem durch die drei getrennten Täler vom üblichen Talsperrenbild. Das Tauchen hier wird durch den Landestauchsportverband des NRW geregelt.
| Seenbeschreibung |
| Größe |
120 Hektar
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| Höhe über Null
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284.4 Meter |
Durchschnittliche
Sichtweite übers Jahr |
6.6 Meter
(ermittelt aufgrund von Monitoringdaten) |
| Alter |
1927-1929 |
| Ursprung |
Talsperre |
| Zufluss |
Zuflüsse sind die Agger, Genkel und Rengse. |
| Schutzstatus |
Die Talsperre gehört zum Oberbergischen Kreis, der widerum das östliche Teilgebiet des Naturparks Bergisches Land darstellt. |
| Parken |
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| Übernachten |
Campingplatz bei Lantenburg, direkt am See (Freizeitcamp Aggertalsperre), sowie weitere Übernachtungsmöglichkeiten in den umliegenden Ortschaften. |
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| Lage |
| 50 km östlich von Köln, in der Nähe von Gummersbach. |
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| Anfahrt |
Auf der BAB A4 zum AK Reichshof/Bergneustadt (Abfahrt 26) auf die B 256 in Richtung Bergneustadt abfahren
Der B 256 an der Abfahrt Gummersbach folgen und an der Einmündung Richtung Derschlag rechts abbiegen
An der Kreuzung mit der B 55 geradeaus Richtung Dümmlinghausen/Aggertalsperre (der Ausschilderung zur Aggertalsperre folgen)
In Dümmlinghausen den Kreisverkehr an der 2. Ausfahrt verlassen, durch den Ort und den Berg rauf und über die Staumauer.
Hinter der Staumauer befindet sich nach ca. 200m hinter den Parkplätzen der Zugang zum Einstieg; der Platz vor dem Zugang ist für den Rettungswagen frei zu halten; der Zugang selber mittels Kette gegen durchfahrende Fahrzeuge gesichert.
Das Tauchgebiet in ganzer Breite von der Staumauer aus. |
| Verpflegung |
| Gaststätte "Zur Seeklause" am Freizeitcamp Aggertalsperre, Restaurant an der Staumauer und in der Umgebung |
| Verordnung |
| Taucherordnung seit dem 28.10.1996 in Kraft. |
| Geschichte |
Die Gegend war schon früh besiedelt und genutzt. So findet man auf dem Bergrücken zwischen der Agger und der Genkel Überreste von frühgeschichtlichen Ringwallanlagen (Burg Zinne).
Da sich viel Industrie an den Gewässern angesiedelt hatte, die aber nicht genügend Energie aus den ungebändigten Bächen gewinnen konnte, ergriff Bernhard Krawinkel die Initiative und erwirkte den Bau der Aggertalsperre. Über 20 Gehöfte mußten dem steigenden Wasser weichen, die Ruinen einiger Gebäude sind noch zu finden.
Die beiden Auslässe liegen bei Flutung außerhalb des Tauchbereichs.
Die Agger trocken. Während Sanierung der Staumauer 2002. Hier Blick auf den Brecher, der zum Steinebrechen für die Mauer verwendet wurde.
Das Ostufer mit seinen Terrassen. Hier finden sich im Spätsommer große Schwärme von Jungfischen im Flachwasserbereich.
Die Staumauer mit Brecher und Blick auf das Ostufer. Darüber Häuser von Bergneustadt.
Einmündungsbereich in den östlichen Teil der Aggertalsperre.
Der heutige Zweck der Talsperre ist Wasserkrafterzeugung, Hochwasserschutz, Niedrigwasseraufhöhung und Brauchwasserversorgung.
Die Homepage der Talsperre findet man unter http://aggertalsperre.com |
Die Staumauer bei guter Stauhöhe, ca. 40 Meter Tauchtiefe möglich.
| Tauchzeiten |
| Während der Tauchsaison: Öffnungszeiten Sonn- und Feiertags 10:00Uhr bis 16:00Uhr. Nachttauchgänge und Eistauchgänge sind verboten. |
| Tauchbeschränkung |
Das Tauchgebiet ist räumlich beschränkt. Es darf nur bis 50m an die Staumauer herangetaucht werden. Das Tauchgebiet erstreckt sich bis zur Spitze der Halbinsel (siehe Karte).
Tauchordnung der Aggertalsperre:
- Die Ausübung des Tauchsports ist allen Tauchern, die die Voraussetzung von Ziffer 4 erfüllen, im Rahmen dieser Tauchordnung gestattet.
- Während der Tauchsaison, die vom Tauchsportverband Nordrhein-Westfalen e.V. (TSV NRW) bekannt gegeben wird, ist das Tauchgebiet an Sonn- und Feiertagen von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet (außer Karfreitag).
Während der offiziellen Öffnungszeit ist ein vom TSV NRW benannter Diensthabender anwesend, seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
Der Tauchpass ist bei der Anmeldung beim Diensthabenden abzugeben.
Mit der Anmeldung zum Tauchgang beim Diensthabenden wird gleichzeitig die Tauchordnung für die Aggertalsperre in der jeweils gültigen Fassung anerkannt. Die Tauchordnung kann bei dem Diensthabenden eingesehen werden.
- Die Freigabe des durch Bojen gekennzeichneten Tauchgebietes ist durch eine Taucherflagge zu signalisieren.
- Für die Durchführung von Tauchvorhaben sind die Richtlinien des VDST verbindlich.
Tauchen ist nur gestattet, unter Vorlage eines gültigen Taucherpasses mit Versicherungsnachweis und einer gültigen tauchsportärztlichen Bescheinigung.
- Für die Nutzung der Aggertalsperre wird eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Anlage erhoben. Die Aufwandsentschädigung ist vor dem Tauchen an den Diensthabenden zu entrichten oder nachzuweisen.
- Die Dienst habenden Personen vertreten den TSV NRW. Sie regeln die Belange des TSV NRW im Sinne dieser Tauchordnung. Sie führen ein Dienstbuch.
- Das selbstständige Tauchen ist mit CMAS* oder gleichwertiger Qualifikation nach Äquivalenzliste mit einem Partner höherer Ausbildung gestattet. Es darf nur ein Taucher mit CMAS* oder gleichwertiger Qualifikation nach Äquivalenzliste in der Tauchgruppe sein. Anfänger sowie Jugendliche dürfen mit einem TL tauchen.
Jede Tauchgruppe muss einen Gruppenführer benennen. Er übernimmt die Verantwortung für die gesamte Gruppe.
Die Anzahl der gleichzeitig im Wasser befindlichen Taucher wird auf max. 25 Personen begrenzt.
- Verboten sind:
- Nachttauchgänge (Tauchgänge von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang)
- Eistauchgänge
- Tauchgänge außerhalb des gekennzeichneten Tauchgebietes des TSV NRW in der Aggertalsperre
- Tauchgeräte müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen genügen. Jeder Taucher muss eine Taucherweste oder ein Taucherjackett tragen. Jeder Taucher muss eine Unterwasserlampe mitführen.
- Das Tauchen geschieht auf der Grundlage dieser Tauchordnung und auf eigene Gefahr. Regressansprüche sind ausgeschlossen.
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- Fisch- und Wildfrevel
- Eingriffe in die Natur vorzunehmen
- Feuer zu entzünden oder zu grillen
- Anlagen des Aggerverbandes und der Forstwirtschaft zu beschädigen
- öffentliche Wege, außer an den vorgeschriebenen Tauchstellen, zu verlassen
- das Füllen von Tauchgeräten mit Kompressor am Tauchgebiet, am Gewässer und in der näheren Umgebung
An der Aggertalsperre ist zu vermeiden: andere Erholungssuchende zu behindern oder zu belästigen
Nichtbeachten dieser Tauchordnung kann zu einem Tauchverbot führen. Der Diensthabende kann bei Verstößen Sofortmaßnahmen ergreifen.
Bei Verstößen gegen diese Ordnung ist ein schriftlicher Bericht an den Vorstand des TSV NRW innerhalb einer Woche zu senden. Der Vorstand kann ein Tauchverbot für den oder die betroffenen Taucher erlassen.
Diese Tauchordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft.
Tauchsportverband Nordrhein-Westfalen e.V.
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| Tauchgenehmigung |
Das Tauchen im See ist gebührenpflichtig.
6,00€ pro Tauchtag.
Anmeldung sollte telefonisch oder per Email über den TSF Siegerland gehen.
Anmelde- und Kontrollstelle für Taucher. |
| Taucheinstieg |
Der Taucheinstieg befindet sich am Westufer hinter der Sperrmauer. Je nach Wasserstand kann der Einstieg flacher oder steiler sein.
Einstieg für Taucher auf der Westseite an der Sperrmauer vom Ostufer aus fotografiert.
Einstiegstelle mit Anmeldungshäuschen für Taucher von der Staumauer aus.
Taucher an der Einstiegsstelle kurz vor dem Tauchgang. |
| Füllstation/Tauchbasis |
| Flaschenfüllen ist nicht möglich. |
Leider liegen uns noch keine ökologische Daten vor. Wir
bemühen uns aber sie so bald wie möglich nachzutragen.
Möchtest Du dennoch mehr Informationen zum Aggertalsperre haben, nutz einfach dieses Formular oder schick uns eine
E-Mail an info (at) tauchseen-portal.de.
Danke! |
Taucher liefern durch ihre Beobachtung der Unterwasserwelt
wichtige Infos über Zustand & Veränderungen unserer
heimischen Gewässer - Parameter können sich schnell
ändern und erfordern daher ein ständiges "Monitoring".
Mach mit, werde "Bioindikator" und hilf dabei ein zeitlich und
räumlich engmaschiges Monitoringnetz zu unterhalten, um
Veränderungen frühzeitig zu erkennen und ggf.
rechtzeitig einzugreifen.
Trage einfach Deine Beobachtungen ein und hilf so Deine
Tauchziele zu erhalten. Für die Dokumentation am See stehen
Datenblätter als pdf-Download bereit - Deine Aufzeichnungen
kannst Du später einfach hier in das Formular
übertragen.
| Einträge: |
die letzten 10 Rückmeldungen:
| Art der Rückmeldung: | Wert: | Datum: | | Sicht | 8 | 06.07.08 | | Temperatur Oberfläche | 21 | 06.07.08 | | Temperatur Grund | 5 | 06.07.08 | | Sprungschicht | von 8m bis 9m | 06.07.08 | | Sicht | 9 | 24.02.08 | | Temperatur Oberfläche | 4 | 24.02.08 | | Temperatur Grund | 2 | 24.02.08 | | Sicht | 6 | 21.02.08 | | Temperatur Oberfläche | 3 | 21.02.08 | | Temperatur Grund | 4 | 21.02.08 |
Bisherige Rückmelder:
| Melder: | Anzahl der Einträge: | | Jan Stein | 17 | | miro | 6 | | nicht registriert | 4 | | koelle76 | 3 |
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Fragen?
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Hast Du Fragen zu Deinen Beobachtungen oder wurden im Rahmen
von Umweltseminaren oder Vereinsaktivitäten weitere
chemische, physikalische oder biologische Daten erhoben,
würden wir uns sehr über die Zusendung an info (at) tauchseen-portal.de freuen.
Auf Wunsch bieten wir Dir auch ein Vereinsseminar mit SK
Gewässeruntersuchung an.
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Was ist das?
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Untere Vegetationsgrenze
Die Tiefe an der keine verwurzelten Pflanzen oder Algen mehr
vorkommen. (Vereinzelt können noch entwurzelte Pflanzen auf
dem Grund liegen.)

Sichtweite
Wie weit man unter Wasser sehen kann (horizontale
Abschätzung)
Sichttiefe (Secchitiefe)
Die Tiefe bei der eine Secchischeibe gerade verschwindet
(vertikal gemessen)
Sprungschicht
Metalimnion. Hier sinkt die Wassertemperatur mit mehr als einem
Grad pro Meter ab. Unterhalb der Sprungschicht ändert sich
die Temperatur nur noch um wenige Grad bis zum Grund.
Mächtigkeit der Sprungschicht
Von Beginn der starken Temperaturänderungen überhalb
der Sprungschicht, bis zum Erreichen einer relativ niedrigen,
sich nur noch schwach verändernden Temperatur unterhalb der
Sprungschicht.
Mächtigkeit der aeroben
Sedimentschicht
Die Dicke des hellen, sauerstoffreichen Sediments.
Das Monitoringformular gibt es hier als PDF zum Donwload
und auch die notwendigen Erklärungen.
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